Amtliche Meldung
Dienstleistungszentrum in Melsungen

Bürgerbüro und Zulassungsstelle bei der Stadt Melsungen – Terminvergabe ab 01.11.2023 mit Terminkennung

Seit über zwei Jahren gibt es im Bürgerbüro und in der Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum der Stadt Melsungen die Terminreservierung. Dadurch konnten Wartezeiten sehr stark reduziert werden. Jede Kundin/ jeder Kunde benötigt für die Bearbeitung von Angelegenheiten in diesen beiden Fachbereichen einen Termin. Dieser Termin kann u. a. online unter https://tevis.ekom21.de/mls/ gebucht werden.

Bei einer Terminbuchung erhält man ab dem 01.11.2023 eine Terminkennung (Zahl). Im Wartebereich des Dienstleistungszentrums wird über einen Bildschirm die Kennung aufgerufen und das entsprechende Büro bekanntgegeben.

Ab dann gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Dienstleistungszentrums die Anwesenheit mittels der Terminkennung (QR-Kennung) an einem Ticketautomaten zu registrieren. So sehen die Mitarbeiter/innen, dass die/der Kunde im Wartebereich sitzt.

Sollte jemand ohne Termin kommen, besteht ab dem 01.11.2023 auch die Möglichkeit, ein Ticket an diesem Automaten zu ziehen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass dies aber mit Wartezeiten verbunden ist, da die Terminkunden Vorrang haben.

Durch eine vorzeitige Terminbuchung kann effizienter und bürgerfreundlicher gearbeitet werden, da Wartezeiten wegfallen und über mitzubringende Dokumente informiert wird. Es wird empfohlen, dieses Angebot wahrzunehmen.

Melsungen, 16.10.2023

Der Magistrat der
Stadt Melsungen
IV/1 – 02-20-05

Boucsein
Bürgermeister

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Autor: alexander.dupont@melsungen.de

Das Citymanagement der Stadt Melsungen verfolgt im Rahmen des Marketing- und Tourismuskonzeptes „Melsungen lohnt sich“ ganz bewusst einen ganzheitlichen Ansatz, da erst das Zusammenspiel der vielschichtigen städtischen Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Kultur, Bildung, Einkaufen, Dienstleistungen und Freizeit, in unserer Stadt die notwendige Urbanität bewirkt, die wiederum mit einem optimalen Maß an Aufenthaltsqualität, Nutzungsvielfalt und Erreichbarkeit verbunden sein muss.